Geltungsbereich
Sämtliche Geschäfte im Bereich des Partyservices erfolgen nur entsprechend den folgenden Vertragsbedingungen, die der Auftraggeber durch die Bestellung verbindlich anerkennt.
Angebot
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die gültigen Preise ergeben sich aus der jeweiligen Preisliste oder der Preisvereinbarung. Sie enthalten die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
Auftrag
Für den Umfang der Lieferung ist bei persönlicher Bestellung die Auftragsbestätigung, bei telefonischer Bestellung die Gesprächsnotiz des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin im Auftragsformular, bei Bestellung im Internet die Bestätigungs-E-Mail maßgebend. Die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes finden gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 5, 6 FernAbsG keine Anwendung. Die im Auftrag angegebene Personenzahl ist verbindlich.
Sollte sich eine Änderung ergeben, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine entsprechende Mitteilung zu erteilen, die nur als angenommen gilt, wenn dies ausdrücklich durch den Auftragnehmer bestätigt wird.
Anzahlung
Ab dem Bestellwert von 500 € behält sich der Auftragnehmer vor, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Im Falle der Abbestellung wird die Anzahlung verrechnet.
Abbestellung
Die Abbestellung der Lieferung mit allen damit verbundenen Dienstleistungen ist bis 5 Tage vor Liefertermin kostenfrei möglich. Zwischen dem fünften und dem dritten Tag vor Liefertermin berechnen wir eine Stornogebühr in Höhe von 8 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Bei Abbestellung des Auftrages ab dem zweiten Tag vor Liefertermin werden die bis dahin dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Anlieferung
Die Anlieferung erfolgt wie im Auftrag vereinbart. Generell möglich ist die Anlieferung kalter Speisen von Montag bis Samstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr, bzw. warmer Speisen bis 19:00 Uhr. Für Sonn- und Feiertage sind individuelle Absprachen zu treffen. Der Auftraggeber hat eine Toleranzzeit bis zu 30 Minuten nach vereinbartem Liefertermin zu akzeptieren, ohne Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse verlängert sich die Lieferfrist angemessen, ohne dass der Auftraggeber Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung geltend machen kann, soweit die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers beruht.
Gefahrübergang und Entgegennahme
Die Gefahr möglicher Beschädigungen oder Verderbs der gesamten Lieferung laut Auftrag geht spätestens mit der Auslieferung der Waren auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch weitere Leistungen vertraglich übernommen hat. Jede gelieferte Ware ist vom Auftraggeber sofort bei Empfang auf ihre ordentliche Beschaffenheit hin zu überprüfen.
Etwaige Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Ware zu erfolgen und zwar mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich anzuzeigen hat.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in bar oder per EC-Cash ohne jegliche Abzüge bei Annahme der Lieferung oder nach Absprache bei Rückgabe der Leih- und Mietgegenstände, spätestens jedoch 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung.
Leih- und Mietgegenstände
Angelieferte Gegenstände wie Geschirr, Besteck, Gläser und weiteres Zubehör sind Mietgegenstände, deren Entgelt gesonderten Preislisten zu entnehmen ist. Angelieferte Gegenstände wie Platten, Schüsseln, Bretter und weitere, zum Anliefern und Transportieren der bestellten Ware notwendigen Gegenstände sind Leihgüter und verbleiben, wie auch die Mietgegenstände, in unserem Eigentum.
Reinigung und Rückgabe
Die Leih- und Mietgegenstände sind nach dem Gebrauch vom Auftraggeber zu reinigen. Teller, Gläser und Bestecke können Sie uns auch ungespült zurückgeben. Sämtliche Leih- und Mietgegenstände sind spätestens 2-3 Werktage nach Anlieferung unbeschadet zurückzugeben.
Beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Bitte unbedingt bei Rückgabe namentlich registrieren lassen.
Beanstandung und Haftung für Mängel
Jede gelieferte Ware ist vom Auftraggeber sofort bei Empfang auf ihre ordentliche Beschaffenheit hin zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Ware zu erfolgen und zwar mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich anzuzeigen hat. Die Überprüfung hat auch hinsichtlich der Mietgegenstände stattzufinden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei Kaufleuten gilt, dass Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag, auch für Wechsel- und Scheckansprüche aus der Geschäftsverbindung, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort, der Sitz des Auftragnehmers ist. Als Gerichtsstand wird unter Kaufleuten der für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gerichtsstand vereinbart.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegen den Auftraggeber an seinem Gerichtsstand Klage zu erheben.
Zurückbehaltung und Aufrechnung
Bei Kaufleuten gilt, dass der Auftraggeber nicht berechtigt ist, die geschuldete Leistung zurückzubehalten, bis ihm einredefreie Leistung bewirkt wird. Der Auftraggeber ist auch nicht zur Aufrechnung berechtigt, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.
Schlussbestimmungen
Verstößt der Inhalt einer einzelnen Bestimmung gegen das AGBG, so bleibt der übrige Vertrag wirksam. Eine Bestätigung der Vertragsparteien durch eine Individualvereinbarung heilt die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung.
Stand Juli 2020